Fachanwältin für Erbrecht
Wir stehen Ihnen zur Seite
Oft verdrängt man es, über den eigenen Todesfall oder den eines nahen Angehörigen nachzudenken. Aber was passiert, wenn man seinen Nachlass nicht regelt? Es tritt dann die gesetzliche Erbfolge ein, mit Folgen, die man so nicht bedacht hat und vielleicht auch nicht will. Sie selbst sollten es in die Hand nehmen zu regeln, wer z.B. neben Ihrem Ehepartner erbt, wer über das Haus mitbestimmen kann, ob die wirtschaftliche Lebensgrundlage Ihres Ehepartners abgesichert ist. Mit Ihnen zusammen entwerfen wir auf Ihre speziellen Bedürfnisse und Wünsche abgestimmte Testamente oder Erbverträge.
Gegebenenfalls beabsichtigen Sie auch, im Wege einer vorweggenommenen Erbfolge bereits Zuwendungen an eines Ihrer Kinder vorzunehmen. Da hierdurch die anderen Erben immer mitbetroffen sind, bedürfen Sie in diesem Zusammenhang der anwaltlichen Beratung auch immer in den Bereichen Pflichtteilsrecht, Abfindung und Pflichtteilsverzicht zur Vermeidung von Nachlassstreitigkeiten.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Erbansprüche, Pflichtteilsansprüche oder Ihrer Vermächtnisse zur Verfügung. Immer wieder gibt es auch Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft, über die Verwaltung und insbesondere dann auch die Teilung. Unser Ziel ist es, möglichst bereits durch außergerichtliche Verhandlungen Ihrer Interessen im Rahmen einvernehmlicher Regelungen durchzusetzen.
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